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Balkonkraftwerk: Vermieter darf Steckerspeicher nicht verbieten:
Mieter haben normalerweise Anspruch auf die Zustimmung ihres Vermieters zu einer Steckersolaranlage. Diese Zustimmung darf der Vermieter laut einem Rechtsgutachten nicht vom Verzicht des Mieters auf einen Steckerspeicher abhängig machen.

https://www.solarserver.de/2026/01/13/balkonkraftwerk-vermieter-darf-steckerspeicher-nicht-verbieten/

#Photovoltaik

Foto: Robert Poorten / stock.adobe.com