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Pionierkraft sieht sich von Urteilen zu Mieterstrom nicht betroffen:
Der Anbieter von PV-Stromlösungen für Mehrfamilienhäuser, Pionierkraft, hat sein Geschäftsmodell wegen der jüngsten Urteile zu Mieterstrom von einem Energierechtsanwalt prüfen lassen. Das Ergebnis: Pionierkraft nutze Direktleitungen und keine Kundenanlagen, für die Netzentgelte anfallen können.

https://www.solarserver.de/2025/08/25/pionierkraft-sieht-sich-von-urteilen-zu-mieterstrom-nicht-betroffen/

#Photovoltaik

Grafik: Pionierkraft