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Naturschutz: Schwimmende PV muss in BW Gewässerrand freihalten:
Wer in Baden-Württemberg eine Floating-PV-Anlage bauen will, muss zum Ufer einen Mindestabstand von 10 Metern einhalten. Dieser Abstand zum Gewässerrand gilt grundsätzlich, und damit auch für PV-Anlagen an Land.

https://www.solarserver.de/2025/06/02/naturschutz-schwimmende-pv-muss-in-bw-gewaesserrand-freihalten/

#Photovoltaik

Foto: Gerd / stock.adobe.com