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Landgericht Hamburg: Werbung von 1Komma5° zulässig:
Bei dem Satz „Deutschlands günstigster Strom, ab 0 Cent/kWh“ handele es sich laut Landgericht Hamburg nicht um unzulässige Werbung mit kostenlosem Strom. Daher hat das Gericht den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen 1Komma5°zurückgewiesen.
https://www.solarserver.de/2025/02/04/landgericht-hamburg-werbung-von-1komma5-zulaessig/
#Photovoltaik
Foto: 1Komma5° / Christoph Neumann