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Heizungsförderung nun auch für Unternehmen und Vermieter von Einfamilienhäusern:
Bisher konnten nur Hausbesitzer:innen, die ein Haus selbst nutzen oder ein Mehrfamilienhaus besitzen, die seit 2024 geltende BEG-Heizungsförderung nutzen. Nun ist die BEG-Förderung bei der KfW wieder für alle Antragsteller offen.

https://www.solarserver.de/2024/08/27/heizungsfoerderung-nun-auch-fuer-unternehmen-und-vermieter-von-einfamilienhaeusern/

#Bioenergie #Solarthermie #Solarwärme

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