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Standortgüte von Windparks: FGW legt überarbeitete technische Richtlinie vor:
Die TR 10 der FGW dient der im EEG festgelegten Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Ein vereinfachtes Verfahren ist in der dritten Revision entfallen.

https://www.solarserver.de/2024/01/08/standortguete-von-windparks-fgw-legt-ueberarbeitete-technische-richtlinie-vor/

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